AGB-probleme bei der mietwagenvermittlung

felix schwenzel, , in notiert    

ich bin nicht der beste AGB-leser der welt, mir könnte es auch passieren, dass ich AGB mit zweifelhaften bedingungen zustimme.

seit ich aber nach einer mietwagenvermittlung über billiger-mietwagen.de bei einem autovermieter mit saftigen, sorgfältig in den AGB versteckten zusatzpreisen konfrontiert war (die ganze geschichte hier), frage ich mich, wie die zuständigkeiten hier eigentlich verteilt sind.

nach dem abschluss der mietwagenvermittlung bei billiger-mietwagen.de habe ich die AGB von billiger-mietwagen.de und cardelmar zugeschickt bekommen. billiger-mietwagen.de ist der vermittler, in den AGB des „veranstalters“ steht unter anderem:

Ihren Mietvertrag schließen Sie vor Ort mit dem durch CarDelMar vermittelten lokalen Autovermieter zu dessen Konditionen und Mietbedingungen ab (vgl. Ziffer 11). Bitte beachten Sie die Informationen in unserem Voucher und dessen Anlagen.

im voucher, dass uns etwas später zugeschickt wurde, wurden „lokale mietbedingungen“ einmal auf deutsch und einmal auf englisch aufgeführt. dort sind ein paar zusatzgebühren aufgelistet, aber kein hinweis auf zusätzliche gebühren und versicherungen für überseefahrten mit fähren oder was es kostet, wenn man während der mietzeit ein verkehrsdelikt begeht und der strafzettel an den vermieter geht. am ende, auf englisch und deutsch, steht der hinweis:

siehe lokale Mietbedingungen von unserem Partner

die lokalen mietbedingungen die billiger-mietwagen.de uns übermittelt hat, lauten also unter anderem: siehe lokale mietbedingungen, also: „sucht euch das mal selbst raus!“

um die AGB des lokalen autovermieters zu sehen, muss man den also direkt kontaktieren oder dessen webseite lesen. in unserem fall war das die firma green motion und deren AGB befinden sich hier, lediglich auf englisch. dieser passage in den green motion AGB verdanken wir einen aufpreis auf die knapp 200 euro mietpreis von 400 euro für die benutzung von fähren um auf schottische inseln zu gelangen:

Overseas Use
Green Motion vehicles can only be used on the UK mainland. Permission for use in Ireland* or France will attract the following charges

The cost will be calculated as the Standard rental + £125 surcharge + £20 per part calendar day.

Permission is not assured and must be sought from the Green Motion supplying location 7 days prior to any overseas use. It is the responsibility of the driver to ensure all that all European driving regulations are followed including GB stickers plus any mandatory equipment required. If prior notice is not given then permission at the rental counter may be refused.

When a vehicle is taken overseas a daily mileage limit of 90 miles will be applied to the ENTIRE rental. Mileage over the agreed amount with be charged at 50 pence per mile.

Green Motion are unable to provide 'French Air Quality Certificates' to customers wishing to drive in Paris, Grenoble or Lyon therefore fines and potential charges may apply. We would recommend you do not drive our vehicles in these cities. If you take our vehicle to these cities and incur a fine then all costs relating to this fine will need to be covered by the hirer.

*Vehicles hired in Northern Ireland will not attract a fee for travel into the Republic of Ireland.

mit diesen AGB gab es zwei probleme. das eine: ich habe sie vorab nicht gelesen. das andere: hätte ich sie gelesen, ich hätte trotzdem nicht verstanden, dass unsere reise auch auf die schottischen inseln 400 euro gekostet hätte (£125 plus 11 × £20).

was das „mainland UK“ ist nicht auf den ersten blick ersichtlich, auch menschen die englisch als erste sprache sprechen diskutieren diese frage kontrovers im netz.

die definition von collins sagt:

England, Wales, and Scotland excluding those adjacent islands governed from the mainland

auch wenn die sematik des collins-lexikons verwirrend ist, offenbar ist es üblich das mainland mainland UK im sprachgebrauch wie folgt zu nutzen: mainland uk ist alles, was man mit dem auto erreichen kann, ohne eine fähre zu benutzen.

so oder so erwarte ich vom vermittler oder „veranstalter“ eines mietwagens, dass er mich auf solche feinheiten hinweist, denn ganz unüblich dürfte es nicht sein, dass man als schottlandurlauber auch islay oder die hebriden mit dem mietwagen besuchen möchte.

enttäuschte serviceversprechen sind das eine. ich frage mich aber auch, ob das überhaupt rechtens ist, dass man sich bei einer mietwagenvermittlung die AGB des eigentlichen vermieters selbst raussuchen muss, im zweifel in der landessprache des urlaubslandes?

die cardelmar AGB sagen:

10. Mietvertrag
Ihren Mietvertrag schließen Sie direkt vor Ort mit der lokalen Autovermietung zu deren Konditionen und Mietbedingungen ab. Bitte lesen Sie den Mietvertrag samt Mietbedingungen genau durch und bewahren Sie eine Kopie auf. Die lokale Autovermietung ist Vermieter des Mietwagens und daher Ihr Ansprechpartner für Leistungen aus dem Mietvertrag, insbesondere bei Mängeln am Mietwagen.

den mietvertrag der „lokalen Autovermietung“ haben wir erst vor ort zu gesicht bekommen, passen einem die konditionen nicht ist es in der regel zu spät für eine kostenlose oder problemlose stornierung, zumidnest wenn man einen vermittler wie billiger-mietwagen.de nutzt. der erlaubt eine kostenlose stornierung lediglich bis 24 stunden vor mietbeginn, oder laut aussage der hotline 24 stunden vor dem termin des mietbeginns.

die tatsache, dass greenmotion sich eine völlig überzogene „bearbeitungsgebühr“ von gut 100 euro (84 britische pfund) gönnt ist beispielsweise nicht vorab zu erfahren. in den AGB von green motion AGB steht:

Fines, Penalties and Administration Charges
It is the responsibility of each hirer to cover the cost of any parking fines and traffic violations including but not limited to unpaid tolls and Congestion Charges. When fines or traffic violations occur and a Green Motion location is involved in administering the violation a management fee will be charged. The charge is location specific, please check with the renting branch for details. This is a non waiverable fee.

die eigentlichen kosten waren erst vor ort zu erfahren. deutsche mietwagenanbieter nehmen für die bearbeitung/weiterleitung von strafzetteln ebenfalls happige gebühren von um die 20 euro, sixt zum beispiel €18,50. aber da kann man den betrag wenigsten vorab lesen.