schwarzgelbfahren
felix schwenzel, , in wirres.net
ich bin zum schwarzfahren zu feige. die aufregung halte ich nicht aus. das heisst nicht, dass ich es nicht trotzdem tue. denn meine schlampigkeit ist manchmal stärker als meine feigheit. manchmal vergesse ich ein, zwei tage lang eine neue monatskarte zu kaufen, manchmal, ganz selten, im sommer, wechsle ich mein jacket oder lasse es gar zuhause. da mein jacket mein portemonnaie ist, ist es mir auch letztes jahr passiert, dass ich ohne jacket unterwegs war und die monatskarte nicht dabei hatte.
die kontrolleure waren damals ausgesprochen freundlich. wie ich später herausfand waren sie allerdings auch unfassbar hinterhältig und logen mir freundlich grinsend ins gesicht. und wie ich seit gestern mit ziemlicher sicherheit weiss, tun BVG-kontrolleure das offenbar systematisch.
mir haben die kontrolleure damals erzählt, wenn ich die monatskarte mit EC-karte bezahlt hätte, bräuchte ich die 40 euro strafe nicht zu zahlen. ich solle einfach zum BVG-kundenzentrum gehen und dort alles weitere besprechen. pustekuchen. der unfreundliche, aber offenbar etwas ehrlichere mensch hinter dem kundenschutzglas sagte mir, dass übertragbare karten immer vorzuzeigen seien. vergesslichkeit verzeiht die BVG nur bei persönlichen, nicht übertragbaren karten. nachdem er mir das erklärt hatte, bat er mich eindringlich das kundenzentrum zu verlassen. immerhin gabs keine prügel.
letzte woche hat sich ein kollege ohne seine monatskarte erwischen lassen. freudestrahlend erzählte er mir, die kontrolleure seien äusserst freundlich gewesen und hätten ihm erklärt wenn er die karte mit EC-karte gezahlt habe bräuchte er die 40 euro nicht zu zahlen. ich sagt ihm, er sei verarscht worden. trotzdem ging er ins BVG-kundenzentrum um dort sein glück zu versuchen, wurde aber wie ix mit dem stinkefinger abgefertigt.
ich frage mich echt, ob diese kundenverarschung systematisch ist und was sich die BVG davon versprechen würde, ihre kunden systematisch zu belügen. konfliktvermeidung? lügen um kontrolleure zu schützen? saftladen?
[nachtrag 27.11.2007]
aus den kommentaren:
Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich (mit Ausnahme bei Nutzung übertragbarer Zeitkarten) im Falle von Absatz 1 Nr. 2 auf 7,00 EUR wenn der Fahrgast innerhalb einer Woche ab dem Feststellungstag bei der Verwaltung des Verkehrsunternehmens nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber einer gültigen persönlichen Zeitkarte oder einer entsprechenden Fahrtberechtigung war. Das Verkehrsunternehmen braucht die Vorlage der Zeitkarte als Nachweis nicht anzuerkennen, wenn der Fahrgast bereits in den zurückliegenden 12 Monaten ab Feststellungsdatum ohne gültigen Fahrausweis oder eine entsprechende Fahrtberechtigung angetroffen wurde.[Beförderungsbedingungen des VBB (§9 Nr 3)]
das heisst, wenn man im BVG-kundenzentrum richtig verhandelt, kann man den preis drücken. offenbar aber nur, wenn man den schalterbeamten die richtigen paragrafen vorliest. worüber ich mich jetzt mehr ärgern soll, die kontrolleure oder die schalterbeamten weiss ich nicht. ich weiss nur, dass ich es als zahlender kunde nicht schätze verarscht zu werden.