raubkopierer-agb von springer gekippt

felix schwenzel, , in wirres.net    

ist nicht springer der verlag, der ständig darüber klagt, dass google die verwertungsrechte mit seinen suchschnippseln verletze und fordert nicht christoph keese, dieser schrecklichen, gewerbsmässigen rechteverletzung einen gesetzlichen riegel vorzuschieben? laut dieser meedia-meldung sind die verträge die springer mit freien autoren abschliesst in teilen unrecht oder zumindest nach derzeitiger gesetzlicher lage unzulässig.

vielleicht kann man vereinfacht sagen, dass springer sich in den verträgen mit freien autoren eine lizenz zum raubkopieren von deren texten geben wollte und jetzt vor gericht damit gescheitert ist.

ich kann zwar kein latein, aber trotzdem fällt mir dazu nur „quod licet iovi, non licet bovi“ ein.

kann auch sein, dass einfach niemand genau versteht, was keese eigentlich meint.