genfer abkommen über die behandlung der kriegsgefangenen. genf, 12. august 1949

felix schwenzel, , in wirres.net    

Die Kriegsgefangenen sind jederzeit mit Menschlichkeit zu behandeln … Die Kriegsgefangenen müssen ferner jederzeit geschützt werden, namentlich auch vor Gewalttätigkeit oder Einschüchterung, Beleidigungen und der öffentlichen Neugier … Die Unterkunftsbedingungen der Kriegsgefangenen sollen ebenso günstig sein wie diejenigen der im gleichen Gebiete untergebrachten Truppen des Gewahrsamsstaates … Keinesfalls dürfen Disziplinarstrafen unmenschlich, brutal oder für die Gesundheit … gefährlich sein.