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ins internet schreiben, ob auf eine webseite oder in eine email, kann durchaus zu briefen im briefkasten oder postlagernden einschreiben führen. diese erfahrung habe ich in den letzten tagen öfter gemacht. heute lag ein sechs tage alter brief vom amtsgericht düsseldorf vom 20.10.2006 im briefkasten. der ausssagekräftige betreff lautete „Bußgeldbescheid-Nr. 3280-01-41-4057-7-SB058“:
Sehr geehrter Herr Schwenzel!
In Ihrer Bußgeldsache
beabsichtigt das Gericht, das Verfahren gemäß § 47 II OWIG ohne Auslagenerstattung einzustellen.
Hiermit erhalten Sie Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu binnen einer Woche.
Hochachtungsvoll
hm. das könnte etwas mit der mail die ich am 17.09.2006 an die bussgeldstelle in düsseldorf geschrieben habe zu tun haben:
sehr geehrte damen und herren,
am 15.09 habe ich ihren brief vom 05.09.2006 erhalten. er bezieht sich auf einen bussgeldbescheid von vor einigen wochen in dem mir zur last gelegt wird mit dem PKW B-KW 4594 in düsseldorf ohne parkschein geparkt zu haben und den ich angeblich noch nicht beglichen haben soll. sie stellen mir 25 euro sechzig an auslagen und gebühren für „entstandene kosten“ in rechnung.
ich möchte dazu folgendes erklären:
1. ich habe die 5 euro bereits bezahlt.
2. das auto mit dem kennzeichen B-KW 4594 bin ich nie in meinem leben gefahren.
3. ich war am 6.7.2006 den ganzen tag in berlin, zeugen nenne ich ihnen gerne gegen eine geringe gebühr.
4. ich habe ihren unberechtigten bussgeldbescheid nicht sorgfältig genug gelesen und fälschlicherweise, wohl aus reflex, das bussgeld bezahlt.
ich möchte sie dehalb bitten mir die 5 euro zuzüglich meiner auslagen und mühegebühren von 25,60 auf unten angegebenes konto zurück zu überweisen. gegen eine geringe gebühr erstelle ich ihnen auch gerne eine rechnung.
konto# ***
blz: 39050000
sparkasse aachen
mit freundlichen grüssen
felix schwenzel
ich stelle fest: die fünf euro sind wohl im arsch.
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veröffentlicht am 26.10.2006 um 19:40 uhr von felix schwenzel
(zuletzt aktualisiert am 26.10.2006 um 19:43 uhr)
tags: fanpost
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