tritt ilse aigner aus dem meldeamt aus?

felix schwenzel

tritt ilse ai­gner jetzt ei­gent­lich öf­fen­ti­ch­keits­wirk­sam aus dem mel­de­amt aus, we­gen dem man­geln­den da­ten­schutz? wie da­mals bei face­book?

06.07.2012 19:31 via web Re­p­ly Ret­weet Fa­vo­ri­te 

@di­plix fe­lix schwen­zel

ne­ben der tat­sa­che, dass ich in die­sen tweet (na­tür­lich) ei­nen tipp­feh­ler ein­ge­baut habe, woll­te ich dem tweet oben ei­gent­lich nur et­was kon­text zu­teil wer­den las­sen.

ilse ai­gner trat am 3. juni 2010 aus face­book aus (sie­he auch spon dazu), nach­dem sie sich mit dem face­book-ma­na­ger ri­chard al­len ge­trof­fen hat­te. in ih­rem of­fi­zi­el­len state­ment sag­te sie da­mals:

Ich habe mich nach einem Gespräch mit Vertretern von Facebook dazu entschieden, meine Mitgliedschaft zu beenden. Als Verbraucherschutzministerin kann und will ich es nicht akzeptieren, dass ein Unternehmen wie Facebook gegen das Datenschutzrecht verstößt und die Privatsphäre seiner Mitglieder in weiten Teilen ignoriert.

am 29. juni 2012 ver­ab­schie­de­te der bun­des­tag ein ge­setz zur „Fort­ent­wick­lung des Mel­de­we­sens“, von dem pa­trick beuth auf zeit.de meint, dass es „auch Ge­setz zur Rück­ent­wick­lung des Da­ten­schut­zes“ heis­sen könn­te. nicht nur bleibt es da­bei, dass der wei­ter­ga­be pri­va­ter adress­da­ten aus­drück­lich wi­der­spro­chen wer­den muss, ob­wohl die re­gie­rung an­fangs ei­nen opt-in-me­cha­nis­mus für die adress­han­del-er­laub­nis ver­spro­chen hat­te. zu­sätz­lich be­sagt das ge­setz, dass auch bei ei­nem wi­der­spruch, die da­ten „zur Be­stä­ti­gung oder Be­rich­ti­gung be­reits vor­han­de­ner Da­ten“ ge­nutzt wer­den kön­nen. also prak­tisch im­mer.

ma­nu­el hö­fer­lin von der FDP-bun­des­tags­frak­ti­on sagt dazu (via):

Wir haben das Recht der betroffenen Person, einer automatisierten Melderegisterauskunft zu widersprechen, gestrichen. Bevor hier wieder das Geschrei aus der Opposition kommt: Die Entscheidung war richtig.

der grund da­für liegt auf der hand: ge­schäf­te. di­rekt­mar­ke­ting-, in­kas­so­un­ter­neh­men, ver­wer­tungs­ge­sell­schaf­ten wie die GEZ wür­den emp­find­lich in ih­ren ab­läu­fen ge­stört, wenn sie nicht au­to­ma­tisch auf ak­tu­el­le mel­de­re­gis­ter­da­ten zu­grei­fen könn­ten. der da­ten­schutz muss da zu­rück­tre­ten vor dem ge­mein­wohl den ge­schäft­in­ter­es­sen.

noch­mal zu­rück zu ilse ai­gner. die sag­te 2010:

Auch der Umgang im weltweiten Internet braucht Regeln, die Datenschutz und Privatsphäre sichern.

die mel­de­äm­ter sind nicht teil des in­ter­nets und brau­chen des­halb den da­ten­schutz und die pri­vat­sphä­re nicht zu si­chern? wie­so kann ilse ai­gner das bei face­book nicht ak­zep­tie­ren, bei den mel­de­äm­tern aber schon?


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