„re­dak­tio­nel­le in­hal­te“ an wer­bung

felix schwenzel

hier las ix heu­te, dass ir­gend­ei­ne news- oder topnews-sei­te von ir­gend­ei­nem tex­til­händ­ler ab­ge­mahnt wor­den sei, weil der tex­til­händ­ler die wer­bung auf der news-sei­te für ir­gend­wie un­lau­ter oder un­pas­send oder doof hält. also zu­min­dest auf der sei­te wo laut news-sei­ten-be­trei­ber „re­dak­tio­nel­ler Be­richt­erstat­tung“ über den tex­til­händ­ler steht.

be­ein­dru­ckend fin­de ix vor al­lem das ver­hält­nis die­ser „re­dak­tio­nel­len Be­richt­erstat­tung“ (rot) zur ge­schal­te­ten wer­bung (grün):

im ge­gen­teil zum ab­ge­mahn­ten news-sei­ten-be­trei­ber, glau­be ich nicht, dass der tex­til­händ­ler mit der ab­mah­nung „das welt­weit be­deu­tends­te Ge­schäfts­mo­dell für On­line-Wer­bung in Fra­ge“ stellt. ich glau­be so ein ge­schäfts­mo­dell, das kaum er­kenn­bar ad­sen­se in pseu­do­re­dak­tio­nel­le-winz­tex­te mischt und da­mit auf vor­nehm­lich auf ver­wir­rung des klick­viehs setzt, stellt sich selbst in fra­ge. tex­til­händ­ler die we­gen sol­cher la­pa­li­en ihre an­wäl­te los­schi­cken, al­ler­dings auch.