„Der Pro­test-Strich“

felix schwenzel in antworten

Der Pro­test-Strich dif­fe­ren­tia.word­press.com/2018/12/02/der…

Pest­war­zen Ac­count (@kus­anow­sky02.12.2018 12:13

@kus­anow­sky das mag al­les stim­men was du da schreibst, auch wenn es mir ne spur zu ver­quast aus­ge­drückt ist, um mich da­mit im ein­zel­nen aus­ein­an­der set­zen zu wol­len. es wun­dert mich aber wie du dar­auf kommst, das mäd­chen ma­che das nicht aus ei­ge­nem an­trieb. magst du das er­klä­ren?

fe­lix schwen­zel (@di­plix17.12.2018 10:26

kus­anow­sky:

So­weit ich in­for­miert bin – und es kann ja sein, dass ich mich irre – un­ter­lie­gen Kin­der un­ter 18 Jah­ren der Auf­sicht durch El­tern, Leh­rer oder sons­ti­gen, mit der Aus­übung ei­ner Auf­sichts­pflicht be­auf­trag­ten Per­so­nen, die sel­ber min­des­tens 18 Jah­re alt sind. Dazu zählt vor al­lem auch die Be­stim­mung über den Auf­ent­halts­ort, den Kin­der von 15 Jah­ren nicht ge­gen den Wil­len ih­res Vor­munds wäh­len dür­fen. Das ist das eine.

Das an­de­re ist, dass Kin­der aus ei­ge­nem An­trieb sehr vie­le Din­ge tun oder las­sen, Schu­le schwän­zen bei­spiels­wei­se, Mit­schü­ler mob­ben, Leh­rer är­gern, El­tern an­schrei­en, Mur­meln spie­len, Ka­nin­chen strei­cheln oder Bett­näs­sen. Dass sich Kin­der aus ei­ge­nem An­trieb wei­gern, die Schu­le auf­zu­su­chen, kann je­der glau­ben, der sel­ber Kind war und zur Schu­le ge­hen muss­te.
Dass ein 15 jäh­ri­ges Mäd­chen schul­frei da­für be­kommt, ge­gen et­was zu pro­tes­tie­ren, über das sie nur von ih­ren Leh­rern in­for­miert und un­ter­rich­tet wur­de, hat sie ge­wiss nicht aus ei­ge­nem An­trieb ge­schafft.

Viel­leicht wäre es an die­ser Stel­le gar nicht so schlecht, du wür­dest dich et­was dif­fe­ren­zier­ter mit mei­ner ver­quas­ten Aus­drucks­wei­se be­schäf­ti­gen.
Man­che Din­ge sind näm­lich gar nicht so kom­pli­ziert zu ver­ste­hen,

ver­qua­sung raubt mir meis­ten nur die lust auf aus­ein­an­der­set­zung oder wei­ter­le­sen, nicht un­be­dingt das ver­ständ­nis. auch hier, in dei­nem kom­men­tar, ist dei­ne ar­gu­men­ta­ti­on in­tel­lek­tu­ell ein­wand­frei, aber sie scheint mir eher auf nach­den­ken als ei­ner aus­ein­an­der­set­zung mit der ei­gent­li­chen si­tua­ti­on zu be­ru­hen. ge­ra­de wenn man an­de­re leu­te mit se­xu­ell und ge­walt­tä­tig kon­no­tier­ten und her­ab­set­zen­den me­tha­phern be­schreibt, kann es ja nichts scha­den nicht nur in den ei­ge­nen kopf zu schau­en, son­dern zum bei­spiel auch auf die be­richt­erstat­tung.

ich neh­me mir nicht her­aus ge­nau zu ver­ste­hen, was das mäd­chen im ein­zel­nen an­treibt, aber was ich über sie ge­le­sen habe, lässt mich eher in eine an­de­re rich­tung den­ken als dich.

ich habe ge­le­sen, dass das mäd­chen dem au­tis­ti­schen spek­trum zu­ge­ord­net ist (asper­ger) und vom zu­stand der welt so frus­triert war, dass sie er­krank­te. der ak­ti­vis­mus, so habe ich ver­schie­de­ne ar­ti­kel über sie ver­stan­den, war ihr weg aus der krank­heit — dem sich ihre el­tern nicht in den weg stel­len woll­ten, ihn aber auch nicht ex­pli­zit ge­för­dert ha­ben.

der spie­gel zi­tiert das mäd­chen:

Ihre El­tern woll­ten sie über­zeu­gen, es sein zu las­sen. „Und als sie nicht nach­gab“, er­zählt Va­ter Svan­te Thun­berg, „ha­ben wir ihr ge­sagt: ’Wir kön­nen nicht hin­ter dir ste­hen. Du musst es ganz al­lein ma­chen.‘“

na­tür­lich kann man dar­über strei­ten ob die­se form des pro­tests pam­pi­ge macht­kom­mu­ni­ka­ti­on ist, an der po­li­ti­schen und ge­sell­schaft­li­chen rea­li­tät vor­bei­geht oder ins­ge­samt un­taug­lich ist, aber ein­fach aus dem ei­ge­nen, be­schränk­ten er­fah­rungs­ho­ri­zont je­man­den zu ver­ur­tei­len ist dann auch wie­der nicht an­de­res als ein klei­nes, vom schreib­tisch in­i­tier­tes macht­spiel, ohne je­des ri­si­ko und mit mi­ni­ma­lem ein­satz. aber im­mer­hin trägst du dei­ne über­zeu­gun­gen ge­nau­so un­er­schüt­ter­lich selbst­be­wusst vor, wie gre­ta thun­berg. mit dem un­ter­schied, dass du ihr das ver­las­sen auf den ge­sun­den men­schen­ver­stand, das weg­las­sen von „em­pi­ri­zi­tät“ an­krei­dest, dir selbst aber zu­sätz­lich auch das weg­las­sen von evi­denz er­laubst.