fragen-pops

felix schwenzel, , in wirres.net    

aha. die „kellog company“ erhebt anspruch auf das wort „POPS“ wie in „Dinkelpops“, „Amaranth-Pops“, „Schokopops“ oder „Weizenhonigpops“. diese kombinationen „seien geeignet, zu Verwechslungen zu führen.“ zu verwechselungen mit kellogsprodukten aus puffgetreide.

beim oberflächlichen lesen (vor allem bem einsatz von versalien), verwechsle ich das wort „POPS“ oft mit „POPOS“ oder „PUPS“. gibts gegen solche verwechselungen ein juristisches mittel?

ix frage mich gerade, was mit worten wie „POPStars“ oder „alkoPOPS“ oder „PUPSflocken“ ist. verletzen die auch kellog-markenrechte?

und heissen die „weizenhonigpops“ aus zucker von kellogs nicht eigentlich „smacks“?

da fällt mir gerade ein, heisst „popcorn“ auf deutsch nicht eigentlich puffmais? wie wärs mit da mit markenrechtsfreiem „puffweizen mit honig“, „puffamaranth“ und „puffdinkel“? oder ist „PUFF“ auch eine geschützte bezeichnung für kellogs?