fra­gen-pops

felix schwenzel

aha. die „kel­log com­pa­ny“ er­hebt an­spruch auf das wort „POPS“ wie in „Din­kel­pops“, „Ama­ranth-Pops“, „Scho­ko­pops“ oder „Wei­zen­ho­nig­pops“. die­se kom­bi­na­tio­nen „sei­en ge­eig­net, zu Ver­wechs­lun­gen zu füh­ren.“ zu ver­wech­se­lun­gen mit kel­logs­pro­duk­ten aus puff­ge­trei­de.

beim ober­fläch­li­chen le­sen (vor al­lem bem ein­satz von ver­sa­li­en), ver­wechs­le ich das wort „POPS“ oft mit „PO­POS“ oder „PUPS“. gibts ge­gen sol­che ver­wech­se­lun­gen ein ju­ris­ti­sches mit­tel?

ix fra­ge mich ge­ra­de, was mit wor­ten wie „POP­Stars“ oder „al­ko­POPS“ oder „PUPS­flo­cken“ ist. ver­let­zen die auch kel­log-mar­ken­rech­te?

und heis­sen die „wei­zen­ho­nig­pops“ aus zu­cker von kel­logs nicht ei­gent­lich „smacks“?

da fällt mir ge­ra­de ein, heisst „pop­corn“ auf deutsch nicht ei­gent­lich puff­mais? wie wärs mit da mit mar­ken­rechts­frei­em „puff­wei­zen mit ho­nig“, „puffa­ma­ranth“ und „puffd­in­kel“? oder ist „PUFF“ auch eine ge­schütz­te be­zeich­nung für kel­logs?