spamer weist auf stgb hin

felix schwenzel, , in spam    

irrer
bat-man

ich muss mir das noch mal vor augen halten:

  • irgendein typ schickt mir spam, eine werbe-email in der steht ich solle beim super-flyer-druck sparen.
  • ich beschwere mich - per email - und stelle ironie-fallen auf.
  • der typ antwortet, tappt in die ironie-fallen, schickt mir mehrere 8 MB-attachments und findet, mir spam zu schicken sei gut und legal, schliesslich habe er meine adresse ja gekauft.
  • ich poste seine mails auf meiner site.
  • zwei monate später merkt der typ das googlen nach dem typ nicht die seite des typ findet, sondern seine peinlichen emails und droht mit § aus dem stgb und behauptet ich hätte einen gf beleidigt.
  • ein anwalt dem ich den schriftwechsel zeigte, sagt, dass das kein spamer sei, sondern ein spinner. der typ solle sich mal ne tüte deutsch kaufen.
  • ich poste die neuen drohungen des typ erneut auf meiner website
  • ich warte...

wirres.net/spam

Von: lk @goodtimes.de
Datum: Di, 15. Jul 2003  12:49:05 Europe/Berlin
An: ix @schwenzel.de

Betreff: //kontakt

name:


betreff:


nachricht:
sehr geehrter herr schwenzel,
sie sollten sich mal einige § im stgb ansehen. zum einen verwechseln 
sie zwei firmen miteinander - eine gbr und einem gmbh und beschuldigen 
eine gmbh ihnen spam gesendet zu haben was faktisch falsch ist zum 
anderen bezeichen sie den gf dieser gmbh als doof und dumm. sie 
sollten sich etwas weniger weit aus dem fenster lehnen, oder sie haben 
zuviel geld für juritische auseinandersetzungen. und lassen sie mich 
darauf hinweisen das rechstschutzversicherungen nicht alle 
streitigkeiten übernemen besondern nicht ab einer gewissen höhe.
mfg
lars kaiser