spamer weist auf stgb hin
felix schwenzel, , in spam
ich muss mir das noch mal vor augen halten:
- irgendein typ schickt mir spam, eine werbe-email in der steht ich solle beim super-flyer-druck sparen.
- ich beschwere mich - per email - und stelle ironie-fallen auf.
- der typ antwortet, tappt in die ironie-fallen, schickt mir mehrere 8 MB-attachments und findet, mir spam zu schicken sei gut und legal, schliesslich habe er meine adresse ja gekauft.
- ich poste seine mails auf meiner site.
- zwei monate später merkt der typ das googlen nach dem typ nicht die seite des typ findet, sondern seine peinlichen emails und droht mit § aus dem stgb und behauptet ich hätte einen gf beleidigt.
- ein anwalt dem ich den schriftwechsel zeigte, sagt, dass das kein spamer sei, sondern ein spinner. der typ solle sich mal ne tüte deutsch kaufen.
- ich poste die neuen drohungen des typ erneut auf meiner website
- ich warte...
Von: lk @goodtimes.de Datum: Di, 15. Jul 2003 12:49:05 Europe/Berlin An: ix @schwenzel.de Betreff: //kontakt name: betreff: nachricht: sehr geehrter herr schwenzel, sie sollten sich mal einige § im stgb ansehen. zum einen verwechseln sie zwei firmen miteinander - eine gbr und einem gmbh und beschuldigen eine gmbh ihnen spam gesendet zu haben was faktisch falsch ist zum anderen bezeichen sie den gf dieser gmbh als doof und dumm. sie sollten sich etwas weniger weit aus dem fenster lehnen, oder sie haben zuviel geld für juritische auseinandersetzungen. und lassen sie mich darauf hinweisen das rechstschutzversicherungen nicht alle streitigkeiten übernemen besondern nicht ab einer gewissen höhe. mfg lars kaiser