das ist kun­den­ser­vice!

felix schwenzel

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heu­te war im ad­vents­ka­len­der knob­lauch­spray, ge­nau­er ge­sagt „Gour­met-Spray Knob­lauch ge­rös­tet“. qua­si eine art mund­ge­ruchs-spray, dass ei­nen mit „6 mal sprü­hen“ rie­chen lässt, als habe man eine knob­lauch­ze­he ge­ges­sen.

in der spray­do­se be­fin­det sich laut auf­druck „Knob­lauch­ex­trakt, Knob­lauch­ex­trakt ge­rös­tet (Knob­lauch, Son­nen­blu­men­öl), Meer­salz (10%)“. ich fin­de es be­reits be­mer­kens­wert, dass man aus knob­lauch und son­nen­blu­men­öl ge­rös­te­tes knob­lauch­ex­trakt her­stel­len kann.

aber ganz be­son­ders be­mer­kens­wert fin­de ich, dass der her­stel­ler des „gour­met-sprays“, die fir­ma „Easy Gour­met GmbH“ die ord­nungs­ge­mäs­se auf­be­wah­rung des „Gour­met Sprays“ von ei­nem un­ab­hän­gi­gen in­sti­tut kon­trol­lie­ren lässt. denn hin­ten auf der dose steht:

Bit­te nach An­bruch im Kühl­schrank auf­be­wah­ren.
Re­gel­mä­ßig durch ein un­ab­hän­gi­ges In­sti­tut kon­trol­liert.

jetzt bin ich mal ge­spannt ob die kon­trol­leu­re sich vor­her an­mel­den oder un­an­ge­kün­digt kom­men um un­se­ren kühl­schrank zu kon­trol­lie­ren.