foppen und verführen

felix schwenzel

vor ein paar wo­chen lä­chel­ten mich im kühl­re­gal die wor­te „GRA­TIS GE­NIES­SEN!“ (mit aus­ru­fe­zei­chen) an. so stand das auf ein paar iglo-fer­tig­ge­rich­ten, die man pro haus­halt ein­mal kos­ten­los pro­bie­ren kön­nen soll­te. sonst esse ich zum mit­tag auf der ar­beit ja meis­tens fros­ta, aber an nem ge­schenk­ten tief­kühl-ge­richt schaut man nicht vor­bei. das es­sen selbst war so mit­tel, aber dan­kens­wer­ter wei­se tut iglo bei der on­line-ak­ti­ons­code-ein­lö­sung so als wür­de sie das in­ter­es­sie­ren:

der rest des on­line-rück­erstat­tungs­an­trags liess sich in knap­pen 10 mi­nu­ten er­le­di­gen:

Aktionscode, Produktionscode und Kaufpreis eintragen Kassenbon digitalisieren und hochladen Adressformular und Kontodaten ausfüllen Daten absenden

doo­fer­wei­se war zu dem zeit­punkt an dem ich das geld zu­rück­be­an­tra­gen woll­te die ka­me­ra mei­nes te­le­fons ka­putt, also muss­te ich et­was um­ständ­lich die sel­fie-ka­me­ra be­nut­zen um den kas­sen­bon zu fo­to­gra­fie­ren (2 mi­nu­ten). ak­ti­ons- und pro­mo­ti­ons­code ein­ge­ben war ein­fach: 25 zei­chen ab­le­sen und ein­tip­pen (2 mi­nu­ten). dank brow­ser-au­to­füll-funk­ti­on konn­te ich mei­nen na­men und mei­ne adres­se fast au­gen­blick­lich aus­fül­len (20 se­kun­den), nur mei­ne kon­to­da­ten mit der lan­gen IBAN-num­mer muss­te ich nach­schla­gen (2 mi­nu­ten). die teil­nah­me­be­din­gun­gen habe ich tat­säch­lich ge­le­sen über­flo­gen (2 mi­nu­ten), dann muss­te ich nur noch be­stä­ti­gen, dass ein „GRA­TIS GE­NIES­SEN! Ak­ti­ons­pro­dukt“ ge­kauft habe und nach ei­nem kur­zen blick auf das SSL-zer­ti­fi­kat: ab da­mit.

ein paar wo­chen spä­ter (ges­tern) er­reicht mich fol­gen­de mail:

Sehr geehrter Herr Schwenzel,

vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Iglo Gratis-Testen-Aktion. Wir übernehmen für Iglo das Handling der Promotion.

Leider konnten wir Ihnen den Betrag bisher noch nicht erstatten, da das Kaufdatum auf dem von Ihnen zugesandten Kassenbon nicht ersichtlich ist.

Um Ihnen den Betrag dennoch erstatten zu können, möchten wir Sie bitten uns einen Kassenbon mit ersichtlichem Kaufdatum bis zum 01.06.2015 zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen
█████ █████
- Project Manager Handling & Fulfillment -

fol­gen­des habe ich ge­ant­wor­tet:

hallo herr █████,

den bon habe ich bereits weggeschmissen.

sie können sich entscheiden ob sie mir glauben, dass ich das TK-essen an dem tag an dem ich den gutscheincode eingelöst habe auch gekauft und gegessen habe — oder ob ich mir irgendwelche genialen betrugszenarien ausgedacht habe, um sie, bzw. die iglo gmbh um 3 euro fünfzig (oder so) zu linken.

tatsächlich ist mir der aufwand schon bei der gutschein-eingabe gehörig auf die nerven gegangen (das ausfüllen des formulars hat länger gedauert als die zubereitung des essens), aber wenn sie das alles noch komplizierter machen wollen, als es ohnehin schon war, spiele ich gerne noch ein level mit. ich habe mir die teilnahmebedingungen gerade nochmal durchgelesen. dort steht nichts davon, dass das datum des kassenbons lesbar sein muss, sondern lediglich, dass dort das „das Aktionsprodukt vermerkt“ sein sollte:

ein Upload eines lesbaren Fotos oder Scans des Kassenbons, auf dem das Aktionsprodukt vermerkt ist, zwingend erforderlich.

mir fehlen leider sowohl die juristischen fähigkeiten um teilnahmebedingungen 100% korrekt zu interpretieren, als auch die phantasie mir auszudenken, welche betrugsszenarien möglich sind, wenn man das kaufdatum absichtlich abschneidet. aber ich wundere mich, dass sie die legitimität meiner aktionsteilnahme nicht schon allein aus dem produktions- und aktionscode ablesen können. aber da steckt man ja nicht drin, in solchen produktions- und verwaltungsvorgängen. das ist sicher alles viel komplizierter als man sich das so als aussenstehender vorstellt.

ich würde sie aber darum bitten, wenn sie mir ohne das kassenbondatum das geld nicht zurückerstatten wollen, dass sie mir ersatzweise meine mutmassliche betrugsabsicht formlos beurkunden. das ginge auch ganz schnell in ein oder zwei sätzen:

wir, die ██████ ██ münchen, im auftrag für die iglo „gerührt und verführt gratis geniessen aktion“ handelnd, beschuldigen felix schwenzel, wohnhaft in der kameruner str. 9, 13351 berlin, sich irgendwas ausgedacht zu haben um die iglo gmbh zu foppen und zur herausgabe von 3 euro fünfzig (oder so) zu verführen.

eine antwort nach dem muster „regeln sind nunmal regeln“ fände ich masslos enttäuschend.

gruss, felix schwenzel

lei­der habe ich auf die­se mail, die ich ges­tern nach­mit­tag ab­ge­schickt habe, auch nach über 24 stun­den noch kei­ne ant­wort, ge­schwei­ge denn eine be­ur­kun­dung mei­ner mut­mass­li­chen be­trugs­ab­sich­ten be­kom­men. sehr, sehr scha­de.


die fir­ma die mich an­schrieb, wirbt auf ih­rer web­sei­te üb­ri­gens da­mit, dass sie das fi­nan­zi­el­le ri­si­ko für „Geld-zu­rück-Ga­ran­tien oder Mil­lio­nen-Ge­winn­spie­le [sic!]“ ab­si­chert:

Die ██████ ██ hat sich als Gewinnspielabsicherer darauf spezialisiert, Marketingaktionen zu versichern und somit das finanzielle Risiko für Unternehmen zu übernehmen.

mich er­in­nert das ein biss­chen an eine ge­nia­le ge­schäfts­idee, die sich das­nuf mal vor ei­ner wei­le aus­ge­dacht hat und vor 9 jah­ren im rah­men un­se­res da­mai­li­gen kurz­zei­ti­gen blog­tauschs auf wir­res.net ver­öf­fent­licht hat: Nicht mehr län­ger war­ten! Jetzt reich wer­den!


[nach­trag 21.05.2015]
heu­te hat iglo bei mir (auf face­book) kom­men­tiert und sich ent­schul­digt und die zah­lung ver­an­lasst. das geld war ein paar mi­nu­ten spä­ter auch auf mei­nem kon­to. mei­ne rück­fra­ge ob es gar nicht nö­tig sei das kas­sen­bon­da­tum vor­zu­le­gen und ob das even­tu­ell nur eine bü­ro­kra­ti­sche hür­de zur rück­läu­fer-re­du­zie­rung sei, ist aber noch un­be­ant­wor­tet. und wird es wohl auch blei­ben.


[nach­trag 21.05.2015 17:35h]
iglo sagt:

danke für Deine Rückfrage. Aus juristischen Gründen sind bei einer solchen Aktion gewisse Regeln notwendig. Da uns allen aber daran gelegen ist, einen möglichst einfachen Ablauf sicherstellen, ist das Kaufdatum für die Rückerstattung nun nicht mehr notwendig. Es wurden gestern alle Erstattung vorgenommen, bei denen das Datum auf dem Kassenbon nicht ersichtlich war bzw. ist.