foppen und verführen

felix schwenzel, , in wirres.net    

gerührt und verführt gratis geniessen aktion

vor ein paar wochen lächelten mich im kühlregal die worte „GRATIS GENIESSEN!“ (mit ausrufezeichen) an. so stand das auf ein paar iglo-fertiggerichten, die man pro haushalt einmal kostenlos probieren können sollte. sonst esse ich zum mittag auf der arbeit ja meistens frosta, aber an nem geschenkten tiefkühl-gericht schaut man nicht vorbei. das essen selbst war so mittel, aber dankenswerter weise tut iglo bei der online-aktionscode-einlösung so als würde sie das interessieren:

feedback, plz

der rest des online-rückerstattungsantrags liess sich in knappen 10 minuten erledigen:

  • Aktionscode, Produktionscode und Kaufpreis eintragen
  • Kassenbon digitalisieren und hochladen
  • Adressformular und Kontodaten ausfüllen
  • Daten absenden

dooferweise war zu dem zeitpunkt an dem ich das geld zurückbeantragen wollte die kamera meines telefons kaputt, also musste ich etwas umständlich die selfie-kamera benutzen um den kassenbon zu fotografieren (2 minuten). aktions- und promotionscode eingeben war einfach: 25 zeichen ablesen und eintippen (2 minuten). dank browser-autofüll-funktion konnte ich meinen namen und meine adresse fast augenblicklich ausfüllen (20 sekunden), nur meine kontodaten mit der langen IBAN-nummer musste ich nachschlagen (2 minuten). die teilnahmebedingungen habe ich tatsächlich gelesen überflogen (2 minuten), dann musste ich nur noch bestätigen, dass ein „GRATIS GENIESSEN! Aktionsprodukt“ gekauft habe und nach einem kurzen blick auf das SSL-zertifikat: ab damit.

ein paar wochen später (gestern) erreicht mich folgende mail:

Sehr geehrter Herr Schwenzel,

vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Iglo Gratis-Testen-Aktion. Wir übernehmen für Iglo das Handling der Promotion.

Leider konnten wir Ihnen den Betrag bisher noch nicht erstatten, da das Kaufdatum auf dem von Ihnen zugesandten Kassenbon nicht ersichtlich ist.

Um Ihnen den Betrag dennoch erstatten zu können, möchten wir Sie bitten uns einen Kassenbon mit ersichtlichem Kaufdatum bis zum 01.06.2015 zuzusenden.

Mit freundlichen Grüßen
█████ █████
- Project Manager Handling & Fulfillment -

folgendes habe ich geantwortet:

hallo herr █████,

den bon habe ich bereits weggeschmissen.

sie können sich entscheiden ob sie mir glauben, dass ich das TK-essen an dem tag an dem ich den gutscheincode eingelöst habe auch gekauft und gegessen habe — oder ob ich mir irgendwelche genialen betrugszenarien ausgedacht habe, um sie, bzw. die iglo gmbh um 3 euro fünfzig (oder so) zu linken.

tatsächlich ist mir der aufwand schon bei der gutschein-eingabe gehörig auf die nerven gegangen (das ausfüllen des formulars hat länger gedauert als die zubereitung des essens), aber wenn sie das alles noch komplizierter machen wollen, als es ohnehin schon war, spiele ich gerne noch ein level mit. ich habe mir die teilnahmebedingungen gerade nochmal durchgelesen. dort steht nichts davon, dass das datum des kassenbons lesbar sein muss, sondern lediglich, dass dort das „das Aktionsprodukt vermerkt“ sein sollte:

ein Upload eines lesbaren Fotos oder Scans des Kassenbons, auf dem das Aktionsprodukt vermerkt ist, zwingend erforderlich.

mir fehlen leider sowohl die juristischen fähigkeiten um teilnahmebedingungen 100% korrekt zu interpretieren, als auch die phantasie mir auszudenken, welche betrugsszenarien möglich sind, wenn man das kaufdatum absichtlich abschneidet. aber ich wundere mich, dass sie die legitimität meiner aktionsteilnahme nicht schon allein aus dem produktions- und aktionscode ablesen können. aber da steckt man ja nicht drin, in solchen produktions- und verwaltungsvorgängen. das ist sicher alles viel komplizierter als man sich das so als aussenstehender vorstellt.

ich würde sie aber darum bitten, wenn sie mir ohne das kassenbondatum das geld nicht zurückerstatten wollen, dass sie mir ersatzweise meine mutmassliche betrugsabsicht formlos beurkunden. das ginge auch ganz schnell in ein oder zwei sätzen:

wir, die ██████ ██ münchen, im auftrag für die iglo „gerührt und verführt gratis geniessen aktion“ handelnd, beschuldigen felix schwenzel, wohnhaft in der kameruner str. 9, 13351 berlin, sich irgendwas ausgedacht zu haben um die iglo gmbh zu foppen und zur herausgabe von 3 euro fünfzig (oder so) zu verführen.

eine antwort nach dem muster „regeln sind nunmal regeln“ fände ich masslos enttäuschend.

gruss, felix schwenzel

leider habe ich auf diese mail, die ich gestern nachmittag abgeschickt habe, auch nach über 24 stunden noch keine antwort, geschweige denn eine beurkundung meiner mutmasslichen betrugsabsichten bekommen. sehr, sehr schade.

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die firma die mich anschrieb, wirbt auf ihrer webseite übrigens damit, dass sie das finanzielle risiko für „Geld-zurück-Garantien oder Millionen-Gewinnspiele [sic!]“ absichert:

Die ██████ ██ hat sich als Gewinnspielabsicherer darauf spezialisiert, Marketingaktionen zu versichern und somit das finanzielle Risiko für Unternehmen zu übernehmen.

mich erinnert das ein bisschen an eine geniale geschäftsidee, die sich dasnuf mal vor einer weile ausgedacht hat und vor 9 jahren im rahmen unseres damailigen kurzzeitigen blogtauschs auf wirres.net veröffentlicht hat: Nicht mehr länger warten! Jetzt reich werden!

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[nachtrag 21.05.2015]
heute hat iglo bei mir (auf facebook) kommentiert und sich entschuldigt und die zahlung veranlasst. das geld war ein paar minuten später auch auf meinem konto. meine rückfrage ob es gar nicht nötig sei das kassenbondatum vorzulegen und ob das eventuell nur eine bürokratische hürde zur rückläufer-reduzierung sei, ist aber noch unbeantwortet. und wird es wohl auch bleiben.

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[nachtrag 21.05.2015 17:35h]
iglo sagt:

danke für Deine Rückfrage. Aus juristischen Gründen sind bei einer solchen Aktion gewisse Regeln notwendig. Da uns allen aber daran gelegen ist, einen möglichst einfachen Ablauf sicherstellen, ist das Kaufdatum für die Rückerstattung nun nicht mehr notwendig. Es wurden gestern alle Erstattung vorgenommen, bei denen das Datum auf dem Kassenbon nicht ersichtlich war bzw. ist.