noch ne abmahnung, bzw. strafanzeige. oder anders gesagt: staatliche aufmerksamkeitslenkung.
Beide Artikel haben damals leider nicht das große Interesse und eine gesellschaftliche Debatte über die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse durch den Verfassungsschutz hervorgerufen, was wir mit unserer Berichterstattung erhofft hatten. Daher bedanken wir uns beim Präsidenten des Verfassungsschutzes für diese Streisand-Möglichkeit, um die in den Artikeln veröffentlichten Informationen einem breiteren Kreis zugänglich zu machen.
um diese beiden artikel geht’s: