sind klingeltöne wucher?

felix schwenzel

für einen sonntag haben sich meine fragen (hier und hier) zum jamba geschäftsmodell und der laut jamba-pressesprecher tilo bonow zum teil explizit minderjährigen zielgruppe erstaunlich schnell verbreitet. udo vetter hat seine analyse im lawblog gepostet, und dort bin ich in den kommentaren auf diesen beitrag aufmerksam geworden. dort ist erstmals das böse wort „wucher“ im zusammenhang mit sogenannten handy-„mehrwertdiensten“ und minderjährigen gefallen:

Goerth bejaht darüber hinaus speziell für den Fall des minderjährigen Verbrauchers den Wuchertatbestand des § 138 Abs. 2 BGB, da dessen Unerfahrenheit letztlich ein erhebliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung begründet.

was sagen eigentlich die verbraucherschützer und verbraucherschutz-magazine der öffentlich rechtlichen fernsehsender dazu? ist das thema dort schon einmal ernsthaft behandelt worden? ist das überhaupt ein thema? habe ich berichte in den tageszeitungen und im ständig an den leser und konsumenten denkenden focus verpasst?

und noch wichtiger, hat jamba bedacht, dass es möglich sein könnte, dass sich minderjährige alles was die prepaid-karte hergibt bei jamba abonieren und runterladen und dann den vertrag wegen fehlendem einverständniss der erziehungsberechtigen auflösen und die abo-gebühren zurückzahlen lassen? das findet herr eck sicherlich beim nächsten tilo „duck-and-cover“ bonow-interview raus. vielen dank dafür im voraus!

[nachtrag: majo weist darauf hin, dass die verbraucherzentrale NRW bereits 2001 auf die freiwillige selbstkotrolle der telefonmehrwertdienste hinwies (jamba ist dort nicht als mitglied aufgeführt). das sei sicher ein weiterer ansatzpunkt]