nutzungsbestimmungen eines buches

felix schwenzel, , in wirres.net    

mathias schindler phanatsiert sich die nutzungsbestimmungen eines buches zusammen um die absurdität von digitaler oder gesetzlicher oder entsetzlicher rechte-verwaltung (DRM, LegalRM, whatever) aufzuzeigen:

1. Das Buch aufschlagen darf im Prinzip, wer noch ein anderes Buch oder wenigstens die elektronische Ausgabe davon gekauft hat.
2. Die Erlaubnis ist eine rein freiwillige Einräumung durch den Buchhersteller.
3. Es darf nur eine Person gleichzeitig in das Buch sehen.
4. Das Buch schließt sich automatisch am 31. Dezember 2010. Vielleicht auch später.
5. Meistens sollte das Buch aufklappbar sein.
6. Vielleicht polieren wir das Buch manchmal auf.
7. Wenn das Buch nicht aufklappt, dann kann man daran nichts ändern.
8. Der Kunde hat ein halb geöffnetes Buch zu dulden. (weiterlesen)