kempertrautmann und das „markenrecht“

felix schwenzel, , in wirres.net    

[23.05.2009, 20:14: der streit zwischen dem betreiber der seite dubistterrorist.de und kempertrautmann hat sich erledigt, beide parteien haben sich gütlich geeinigt. plötzlich geht es nicht mehr ums markenrecht sondern um persönlichkeitsschutz und „missverständnisse“. weitere anmerkungen hier.]

wie ist das eigentlich mit dem „markenrecht“? die agentur kempertrautman hat ja gerade eine abmahnung wegen „markenrecht“-gedöns gegen den betreiber von www.dubistterrorist.de angekündigt (siehe meinen vorherigen eintrag). aber wie sieht kempertrautmann das mit fremden markenrechten? auf den ersten blick geht man bei der agentur kempertrautmann recht locker mit fremden markenrechten um, beispielsweise für eine kampagne gegen alkohol am steuer:

horizont.net bemerkte zu dieser kampagne im januar:

Johnnie Walker engagiert sich gegen Trunkenheit am Steuer - allerdings ungefragt. Der Auto Club Europa (ACE) nutzt das Markenzeichen des schottischen Whiskeys für die Kampagne „Tödlicher Genuss“. Zum Verkehrsgerichtstag in Goslar veröffentlicht der ACE drei Anti-Trunkenheitsmotive, entworfen wurden die Plakate von der Agentur Kempertrautmann, Hamburg.

ich weiss ja nicht ob kempertrautmann von den marken die sie da ungefragt benutzt haben abgemahnt wurden, aber kempertrautmanns arbeiten zeigen eines ganz deutlich: ohne sampling, ohne bezugnahme auf die ideen und marken anderer, ohne witz und ohne umdeutung funktioniert weder werbung, kunst, forschung oder demokratie.

deshalb eine ernstgemeinte frage an kempertrautmann und deren juristen: warum darf kempertrautmann fremde markenrechte umdeuten, nutzen und samplen, ein student in seiner abschlussarbeit aber nicht?

mögliche antworten:

  • wir sind doch die guten!
  • die ACE-kampagne war für eine gute sache, die dubistterrorist.de-kampagne hingegen ist nicht gut für deutschland!
  • wir haben mehr geld und mehr juristen!
  • wenn wir ne erektion haben, können wir damit nen ganzen acker umpflügen!

interessant ist auch, dass die markenrechte für die wort- und bildmarke von „du bist deutschland“ bei drei unternehmen liegen:

Jung von Matt/Alster Werbeagentur GmbH; Kempertrautmann GmbH, Hamburg; Bertelsmann AG

ob die angekündigte abmahnung von kempertrautmann gegen alexander lehmann wohl zwischen diesen drei parteien abgestimmt ist?

[siehe auch meinen vorherigen artikel zum thema.]