links vom 28.02.2015

felix schwenzel

  welt.de: An­ge­la Mar­quardt über die Sta­si und se­xu­el­len Miss­brauch   #

mit leich­ten schmer­zen ver­lin­ke ich die­sen ar­ti­kel aus dem fach­ver­lag für bi­got­te­rie. aber die­ses por­trait von hei­ke vo­win­kel über an­ge­la mar­quardt (an­läss­lich des am 5. märz er­schei­nen­den [ama­zon-wer­be­link] buch von an­ge­la mar­quardt) ist wirk­lich gut, aus­ge­wo­gen und fair. (das buch ist bei ama­zon nicht als ebook zu ha­ben. sehr ir­ri­tie­rend.)

  spie­gel.de: „Par­don“-Er­fin­der Jo­han­nes Nik­el wird 85   #

chris­toph gun­kel über den Par­don-er­fin­der jo­han­nes nik­el. auf face­book mo­niert chris­ti­an y. schmidt, dass der ge­schich­te ein paar wich­ti­ge de­tails feh­len.

  mo­sa­ik-blog.at: „Mer­kel muss sich in ei­nem Schau­pro­zess im Olym­pia­sta­di­on aus ei­nen Kä­fig her­aus recht­fer­ti­gen“   #

in­ter­view mit mar­tin son­ne­born:

[B]ei der Wahl in Hamburg hatte „Die Partei“ einen Blecheimer als Spitzenkandidaten. Das ist mir zwar zu kabarettistisch, aber dieser Blecheimer hat in St. Pauli mehr Stimmen bekommen als die CDU. Ich glaube schon, dass wir noch auf einem aufsteigenden Ast sind, zumal bei der letzten Schülerwahl zur Europawahl mit knapp 360.000 wahlberechtigten Schülern 4,3 Prozent „Die Partei“ gewählt haben. Je mehr junge Leute nachwachsen und je mehr alte CDU-Wähler absterben, desto mehr Entwicklungspotenzial haben wir.

  wolf­gang­mi­ch­al.de: Der Mann, der bei der taz Se­bas­ti­an Hei­ser war   #

wolf­gang mi­cha­el ver­gleicht se­bas­ti­an hei­ser mit gün­ter wall­raff, bzw. geht der fra­ge nach, ob das aus­pio­nie­ren von re­dak­tio­nen au­to­ma­tisch die pres­se­frei­heit ver­letzt:

[D]er Bundesgerichtshof – und später das Bundesverfassungsgericht – haben das Interesse der Öffentlichkeit, über gesellschaftliche Missstände (auch in Redaktionen) informiert zu werden, höher bewertet als es im angeblichen „Spionage-Fall taz“ jetzt von „Experten“ und Journalisten diskutiert wird („Kollegen ausspionieren geht ja gar nicht“).

Artikel 5 Grundgesetz macht Presse-Redaktionen nämlich nicht automatisch zu einer recherche-freien Zone. Das wird von beiden Gerichtsurteilen übereinstimmend hervorgehoben.